der
Vidicont CROSSMEDIA BROADCAST MARKETING, Unter Lau 21, 72587 Römerstein
(im Folgenden Vidicont)
1. Präambel
Vidicont stellt eine Internet – Video Kommunikationslösung ("Vidicont") zur Verfügung. Zielpersonen können über eine Kommunikationsoberfläche im Internet Videomails mit ergänzenden Informationen abrufen. Dabei werden nur Mails ohne Anhänge versandt. Vidicont bietet die zeitweise Nutzung dieser Kommunikationslösung, sowie die Möglichkeit zur Ablage von Anwendungsdaten (u.a. Videos, Adressen) gegen Entgelt an.
Vidicont stellt dem Kunden die Nutzungsmöglichkeit für die Kommunikationslösung zum Zugriff über das Internet, sowie Speicherplatz für seine Anwendungsdaten zur Verfügung.
2. Nutzungsgegenstand
Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Bereitstellung der bei Vertragsschluss zwischen Vidicont und dem Kunden vereinbarten Leistungen für die Kommunikationsplattform Vidicont (im Folgenden "Vidicont" genannt). Ebenfalls Gegenstand der Nutzungsbedingungen ist die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an Vidicont durch Vidicont gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
3. Bereitstellung von Vidicont und Speicherplatz für die Anwendungsdaten
(1) Vidicont hält ab dem in vertraglich vereinbarten Zeitpunkt auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden "Server" genannt) das vereinbarte Vidicont-Paket in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.
(2) Vidicont haftet dafür, dass das bereit gestellte Vidicont
> für die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Zwecke geeignet ist,
> während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist,
> insbesondere frei von Viren und ähnlichen Beschädigungen ist, welche die Tauglichkeit von Vidicont zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben.
(3) Vidicont übermittelt dem Kunden den Benutzernamen und das Benutzerpasswort für den Zugang zu Vidicont. Das Passwort ist vom Kunden unverzüglich zu ändern.
(4) Vidicont sorgt dafür, dass das vom ihr zur Verfügung gestellte Vidicont stets dem erprobten Stand der Technik entspricht.
(5) Vidicont hält auf dem Server ab dem vertraglich vereinbartem Zeitpunkt für die vom Kunden durch Nutzung der Vidicont erzeugten und/oder die zur Nutzung der Vidicont erforderlichen Daten (im Folgenden "Anwendungsdaten" genannt) Speicherplatz in im vereinbarten Umfang bereit.
(6) Vidicont und die Anwendungsdaten werden von Vidicont auf dem Server regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde selbst verantwortlich.
(7) Übergabepunkt für die Vidicont und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Vidicont genutzten Rechenzentrums.
(8) Vidicont ist am vereinbarten Leistungsübergabepunkt betriebsfähig bereitgestellt, wenn Vidicont dem Kunden die Freischaltung mitgeteilt oder die Freischaltcodes übermittelt hat. Darauf, wann der Kunde den ersten Zugriff nimmt, kommt es nicht an.
(9) Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und Vidicont bis zum Übergabepunkt (siehe Absatz 7) ist von Vidicont nicht verantwortlich.
(10) Der Kunde ist für die Einhaltung der Vorschriften nach dem Teledienstegesetzt (TDG) selbst verantwortlich. Hierzu wird insbesondere auf § 6 TDG, die sogenannte „Impressumspflicht“ verwiesen
4. Technische Verfügbarkeit von Vidicont und des Zugriffs auf die Anwendungsdaten, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten
(1) Vidicont schuldet die vereinbarte Verfügbarkeit der Vidicont und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit ist die technische Nutzbarkeit von Vidicont und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden.
(2) Verfügbarkeit ist die Möglichkeit des Kunden, die gesamten Funktionalitäten von Vidicont sowie die Anwendungsdaten am Leistungsübergabepunkt zu nutzen.
(3) Vidicont ist in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit berechtigt, Vidicont und/oder den Server zu warten, zu pflegen, Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Geplante Nichtverfügbarkeiten sind dem Kunden von Vidicont fünf Werktage vorher Beginn mitzuteilen. Eine geplante Nichtverfügbarkeit während der gesamten Vertragslaufzeit besteht jeden Sonntag von 2 bis 6 Uhr.
Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit Vidicont nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei einer Nutzung von Vidicont in Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.
(4) Vidicont trägt dafür Sorge, dass innerhalb der Betriebszeit von 8 – 20 Uhr innerhalb von 2 Stunden ab Zugang einer Meldung einer technischen Störung des Kunden (Telefax, Telefon, Email) oder ab maschineller Fehlermeldung durch den Server oder durch das bei Vidicont installierte System selbst die Störungsbeseitigung eingeleitet wird (Reaktionszeit). Der Vidicont trägt ferner dafür Sorge, die gemeldete bzw. bemerkte technische Störung ab Eingang der Störungsmeldung zu beseitigen (Wiederherstellungszeit).
5. Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten
(1) Kommt Vidicont den in §§ 3 bis 5 vereinbarten Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen.
(2) Gerät Vidicont mit der betriebsfähigen Bereitstellung von Vidicont in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 16. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Vidicont eine vom Kunden gesetzte zweiwöchige Nachfrist nicht einhält, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität von Vidicont zur Verfügung stellt.
(3) Kommt Vidicont nach betriebsfähiger Bereitstellung von Vidicont und/oder der Anwendungsdaten den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich die monatliche Nutzungspauschale anteilig für die Zeit, in der Vidicont und/oder die Anwendungsdaten dem Kunden bzw. der Speicherplatz nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen. Hat Vidicont diese Nichterfüllung zu vertreten, so kann der Kunde ferner Schadensersatz nach Maßgabe von § 16 geltend machen.
(6) Vidicont hat darzulegen, dass es den Grund für die verspätete Bereitstellung oder den Leistungsausfall nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde den Leistungsausfall Vidicont nicht angezeigt, so hat er im Bestreitensfalle zu beweisen, dass Vidicont anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.
6. Sonstige Leistungen von Vidicont
(1) Vidicont stellt dem Kunden eine Anleitung für Vidicont zur Verfügung. Dies kann in schriftlicher Form oder als Video erfolgen. Sofern eine Aktualisierung von Vidicont erfolgt, wird die Anleitung entsprechend angepasst.
Der Kunde ist berechtigt, die zur Verfügung gestellte Anleitung unter Aufrechterhaltung vorhandener Schutzrechtsvermerke zu speichern und für Zwecke dieses Vertrages in angemessener Anzahl zu vervielfältigen. Im Übrigen gelten die unter § 8 für Vidicont vereinbarten Nutzungsbeschränkungen für die Anleitung entsprechend.
(2) Weitere Leistungen von Vidicont können jederzeit schriftlich vereinbart werden, hierzu gehören insbesondere die Versendung von Massenvideomails oder das Einbinden der Videos in andere Webseiten. Solche weiteren Leistungen werden zu den zum Zeitpunkt der Beauftragung der weiteren Leistung geltenden Preisen von Vidicont erbracht.
(3) Beim Einbinden von Videos auf Webseiten des Kunden sorgt Vidicont dafür, dass die Videos von der Kommunikationsplattform Vidicont abgerufen werden können. Vidicont stellt dem Kunden den dafür erforderlichen Html-Code zur Verfügung. Für die technischen Voraussetzungen auf den Webseiten des Kunden hat dieser selbst zu sorgen. Vidicont kann für das Fehlen von notwendigen technischen Voraussetzungen bei fremden Webseiten nicht haftbar gemacht werden.
7. Nutzungsrechte und Nutzung von Vidicont , Rechte von Vidicont bei Überschreitung der Nutzungsbefugnisse
(1) Nutzungsrechte an Vidicont
(a) Der Kunde erhält an Vidicont einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
(b) Der Kunde darf Vidicont nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal nutzen.
(c) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an Vidicont vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern Vidicont sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.
(d) Sofern Vidicont während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf Vidicont vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
(e) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, Vidicont über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Vidicont Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, Vidicont zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
(2) Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung
(a) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung von Vidicont durch Unbefugte zu verhindern.
(b) Der Kunde haftet dafür, dass Vidicont nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem Server gespeichert werden.
(3) Verletzung der Bestimmungen nach Abschnitt (1) und (2) durch den Kunden
(a) Verletzt der Kunde die Regelungen in Abschnitt (1) oder (2) aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann Vidicont jederzeit den Zugriff des Kunden auf Vidicont oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
(b) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Abschnitt (2) lit. (b), ist Vidicont berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch seine Nutzer, hat der Kunde Vidicont auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung von Vidicont weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abschnitt (1) oder (2), und hat er dies zu vertreten, so kann Vidicont den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
(c) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Vidicont durch Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe der monatlichen Grundpauschale nach § 10 Abs. 2 zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
(d) Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann Vidicont Schadensersatz nach Maßgabe von § 16 geltend machen.
(4) Rechte des Kunden an entstehenden Datenbanken und Datenbankwerken
Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrages, insbesondere durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem Server von Vidicont eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stellen alle Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.
8. Haftung für Rechte Dritter
(1) Vidicont wird den Kunden von Rechten Dritter und von einer daraus resultierenden Beeinträchtigung der Erbringung vereinbarter Leistungen unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den vollen Zugriff auf die Anwendungsdaten ermöglichen.
(2) Der Kunde ist, sofern und soweit die Rechte Dritter ihn im Gebrauch von Vidicont beeinträchtigen, nicht zur Vergütung verpflichtet.
(3) Eine Verweigerung der Nutzung von Vidicont und/oder der Anwendungsdaten aus rechtlichen Gründen nach Abs. 1 gilt als Nichtverfügbarkeit von Vidicont gemäß § 5.
(4) Vidicont hält den Kunden auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die daraus resultieren, dass Vidicont die vereinbarten Leistungen wegen der Rechte dieser Dritter nicht ohne Beeinträchtigung erbringen kann. Der Kunde und Vidicont werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden.
(5) Ferner kann der Kunde Schadensersatz nach Maßgabe von § 16 geltend machen.
(6) Vidicont haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde Vidicont auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.
9. Entgelt
(1) Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung bzgl. Vidicont und der Zurverfügungstellung von Speicherplatz, einschließlich der Datensicherung, richtet sich nach der zum Vertragsschluss gültigen Preisliste. Die aktuell gültige Preisliste wird dem Kunden vor Vertragsschluss übergeben.
(2) Für die wiederkehrende Verwendung von Vidicont sind ein einmaliger Einrichtungspreis und eine monatliche Grundpauschale zu entrichten. Der einmalige Einrichtungspreis ist nach Einrichtung des Zugangs zur Kommunikationsplattform fällig. Mit Freischaltung des Zugangs und Mitteilung an den Kunden ist die erste monatliche Grundpauschale fällig. Sie fällt danach für jeden angefangenen Kalendermonat ab betriebsfähiger Bereitstellung an. Sie wird am drittletzten Werktag des jeweils vorangehenden Kalendermonats im Voraus fällig. Hat der Kunde den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist die Pauschale zeitanteilig zurückzuzahlen.
(3) Vidicont ist berechtigt, die vereinbarten monatlichen Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Vidicont wird diese Preiserhöhungen dem Kunden schriftlich oder per Email bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen; macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise berechnet. Auf dieses Kündigungsrecht wird Vidicont den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.
Eine Erhöhung der Preise innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsabschluss ist ausgeschlossen.
(4) Für die einmalige Nutzung ist ein Einrichtungspreis zu entrichten. Der Einrichtungspreis ist nach Einrichtung des Zugangs zur Kommunikationsplattform fällig.
(5) Nutzungsabhängige Gebühren (z.B. Überschreitung des vereinbarten, im Paket enthaltenen, Trafficvolumens) für die Nutzung von Vidicont wird werden monatlich nachträglich abgerechnet. Die nutzungsabhängige Vergütung sowie jede gesonderte Vergütung wird mit Abrechnung der nächsten Grundpauschale fällig.
(6) Sämtliche weitere Zusatzleistungen sind nach Durchführung der Leistung zu den jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemeinen Listenpreisen von Vidicont fällig.
(7) Vergütungen werden zuzüglich MwSt. in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.
10. Pflichten und Obliegenheit des Kunden
Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Er wird insbesondere
1. die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird Vidicont unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
2. die in § 3 Abs. 8 vereinbarten Zugangsvoraussetzungen schaffen;
3. die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach § 7 einhalten, insbesondere
a. keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von Vidicont betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze von Vidicont unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
b. den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung von Vidicont möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen;
c. der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die Videomails nur an Zielpersonen versendet werden, die für die Zusendung solcher Mails ihr Einverständnis erklärt haben;
d. Vidicont von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung von Vidicont durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten (insbesonders wegen Spammails) ergeben, die mit der Nutzung von Vidicont verbunden sind;
e. die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten;
4. dafür Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den Server von Vidicont) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;
5. nach § 12 Abs. 2 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der Vidicont personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
6. vor der Versendung von Daten und Informationen an Vidicont diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
7. Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel an den Leistungen nach §§ 3 bis 5 und 7, Vidicont unverzüglich anzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit Vidicont infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die Pauschale nach § 10 Abs. 2 des Vertrages ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat dazulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat;
8. die nach § 10 vereinbarten Vergütungen fristgerecht zahlen;
9. wenn er zur Erzeugung von Anwendungsdaten Vidicont Daten/Videos übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;
10. sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten zu sichern; unberührt bleibt die Verpflichtung von Vidicont zur Datensicherung nach § 2 Abs. 6.
11. Datensicherheit, Datenschutz
(1) Der Kunde und Vidicont werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes Vidicont von Ansprüchen Dritter frei. Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor und Vidicont wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsdatenverarbeitung und Weisungen des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Die Weisungen müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.
(3) Vidicont trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der Anlage zu § 9 BDSG. Vidicont schützt insbesondere die in seinem Zugriff liegenden Dienste und Systeme sowie die vom Kunden oder den Kunden betreffenden, auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten und ggf. sonstigen Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe, sei es durch technische Maßnahmen, durch Viren oder andere schädliche Programme oder Daten oder durch physischen Zugriff, durch Mitarbeiter von Vidicont oder Dritte, ganz gleich auf welchem Wege diese erfolgen. Sie ergreift hierzu die geeigneten und üblichen Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik geboten sind, insbesondere Virenschutz und Schutz gegen ähnliche schädliche Programme, sowie sonstige Sicherung seiner Einrichtung einschließlich des Schutzes gegen Einbruch.
(4) Vidicont wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.
(5) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, so lange Anwendungsdaten im Einflussbereich von Vidicont liegen, auch über das Vertragsende hinaus. Die Verpflichtung nach Abs. 4 besteht auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit.
(6) Soweit Vidicont die Datenverarbeitung in einem Nicht-Mitgliedstaat der EU ausführt oder dorthin verlagert, wird er dies dem Kunden vorab schriftlich ankündigen. Ist der Kunde mit der Verlagerung einverstanden, finden die Standardvertragsklauseln II für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der Gemeinschaft in Drittländer (Entscheidung 2004/915/EG der Kommission vom 27.12.2004) Anwendung.
12. Geheimhaltung
(1) Der Kunde und Vidicont werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen ihres Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber, gleich zu welchem Zweck, verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen nur die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch Vidicont vertraulich zu behandeln sind insbesondere die Anwendungsdaten, sollte sie von diesen Kenntnis erlangen.
(2) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie
> ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
> der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
> der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.
(3) Öffentliche Erklärungen des Kunden und Vidicont über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigem Einvernehmen abgegeben.
(4) Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 2 nicht nachgewiesen ist.
13. Sanktion bei Verletzung der Verpflichtungen nach §§ 12, 13
Verletzt der Kunde eine Pflicht nach den §§ 12 oder 13 aus Gründen, die er zu vertreten hat, so wird für jeden Fall der Verletzung eine Vertragsstrafe in Höhe einer Jahresgebühr fällig.
Weiter kann Vidicont Schadensersatz nach Maßgabe von § 16 dieses Vertrages geltend machen, wobei die Vertragsstrafe anzurechnen ist.
14. Insolvenz bzw. drohende Insolvenz des Kunden
(1) Der Kunde hat Vidicont unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn
1. er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat oder dies in den kommenden 14 Kalendertagen beabsichtigt,
2. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens von Dritten beantragt worden ist,
3. er auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten die Zahlungen einstellen muss,
4. gegen ihn im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Maßnahmen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen getroffen wurden, oder
5. er im zeitlichen Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten Vereinbarungen zur Befriedigung von Drittgläubigeransprüchen zugestimmt hat.
(2) Liegt einer der Umstände des Abs. 1 Nrn. 3 - 5 vor, so kann Vidicont das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.
15. Haftung und Haftungsgrenzen
(1) Der Kunde und Vidicont haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften der Kunde und Vidicont im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
(3) Im Übrigen haften der Kunde und Vidicont nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt haben. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung von Vidicont auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
16. Laufzeit, Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis wird für zwölf Monate geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn nicht eine Vertragspartei schriftlich mit einer Frist von acht Wochen zum Ende des Vertragsverhältnisses kündigt.
(2) Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.
(3) Die außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung ist nur nach vorangegangener schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung von nicht unter zehn Werktagen möglich.
Hat der Kündigungsberechtigte länger als zehn Werktage Kenntnis von den die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Umständen, kann er die Kündigung nicht mehr auf diese Umstände stützen.
(4) Ungeachtet der Regelung in Abs. 3 kann Vidicont den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Vergütung in Höhe eines Betrages, der die Vergütung für zwei Monate erreicht in Verzug ist. Vidicont kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
17. Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrags
(1) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses teilt der Kunde Vidicont mit, ob ihm Vidicont die auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten in geeigneter Weise übermitteln oder löschen soll. Sofern der Kunde sich über den Verbleib seiner Anwendungsdaten nicht innerhalb von vier Wochen nach Vertragsende äußert, sind die Anwendungsdaten von Vidicont zu löschen.
Sofern der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Vertragsbeendigung mitteilt, ist Vidicont verpflichtet, auf Wunsch des Kunden sämtliche vom Kunden gespeicherte Daten einem Dritten auf einem üblichen Datenträger oder im Wege der Datenfernübertragung zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde ist verpflichtet, Vidicont die entstandenen notwendigen und nachgewiesenen Kosten zu ersetzen.
(2) Der Kunde ist mit rechtlicher Beendigung des Vertrages, nicht jedoch vor Erfüllung der Verpflichtungen von Vidicont nach Abs. 1, verpflichtet, Vidicont sämtliche erhaltene Datenträger zurückzugeben.
18. Höhere Gewalt
Vidicont ist nicht zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
> von Vidicont nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,
> Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
> über 6 Wochen andauernder und von Vidicont nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
> nicht von Vidicont beeinflussbare technische Probleme des Internets.
Vidicont hat den Kunden über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
19. Schlussbestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendung.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages und der Anhänge bedürfen der zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
(4) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
(5) Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieser Bedingungen Lücken, die nicht vorgesehen wurden, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung im Sinne von Abs. 4 rechtskräftig von Vidicont und dem Kunden übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.
(6) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet, 72574 Bad Urach.
Version 060106
